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Umsetzung der Energiewende in der Südpfalz

Dank an die Referenten mit Pfälzer Währung (v.l.n.r.): Thomas Hitschler, JUDr. Stefan Meiborg, Wolfgang Thiel, Prof. Karl Keilen

Unter dem Thema „Umsetzung der Energiewende in der Südpfalz“ hat die SPD-Südpfalz ihre Kommunalpolitiker aus der Stadt Landau und dem Landkreis SÜW zu einem Workshop am 02.06.2012 eingeladen.
Mit Prof. Dr. Karl Keilen, Referatsleiter im Wirtschaftsministerium RLP und
JUDr. Stefan Meiborg, stellvertr. Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, konnten zwei hochkarätige Referenten gewonnen werden.
In seiner Begrüßung wies Thomas Hitschler, Vorsitzender der SPD-Südpfalz, darauf hin, "dass die Energiewende Politik, Gesellschaft und Wirtschaft in ganz Deutschland beschäftigt. Damit wir dem ehrgeizigen Ziel der Landesregierung
– bis 2030 bei 100 % Erneuerbaren angekommen zu sein –
auch in unserer Region entsprechen können, müssen auch in der Kommunalpolitik die Weichen richtig gestellt sein. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Südpfalz haben uns früh positioniert und wollen nun mit diesem Workshop die Umsetzung anschieben", so Hitschler.
Am 18. August 2012 findet ein entsprechender Workskop für die SPD-Kommunalpolitiker im Landkreis GER statt.

Wolfgang Thiel, Projektleiter der SPD-Südpfalz „Energiewende in der Südpfalz“, hat in seiner Einführung die Problematik mit einer Prämisse auf den Punkt gebracht:
„Die Energiewende ist nur zu schaffen, wenn jede kommunale Gebietskörperschaft ihren Beitrag mit dem Ziel leistet, den eigenen Bedarf möglichst vollständig zu decken!"
Hierzu ist es jedoch zunächst erforderlich, den eigenen Bedarf zu kennen! Mit dem Energiewende-Regelkreis stellte er eine einfache Methode vor, mit der jede kommunale Gebietskörperschaft seine eigene energiepolitische Agenda erarbeiten kann.

--> Einführung von Wolfgang Thiel als Download

Prof. Keilen kam richtig in Hochform als er in seinem exzellenten Vortrag über die Energiewende im Land Rheinland-Pfalz referierte und dabei wesentliche Punkte hervorhob:
  • Das wichtigste ist der gut informierte Bürger, nur wer qualifiziert informiert ist, versteht und akzeptiert die energiepolitischen Notwendigkeiten.
  • Es werden zu viele Märchen erzählt. Lobbyisten und einige Medien wollen damit die Energiewende aufhalten.
  • Die Atomkraft ist vom Tisch, sie hat in liberalisierten Märkten auch ökonomisch keine Zukunft!
  • Das Landesziel im Stromsektor ist, bis spätestens 2030 bilanziell mindestens 100% regenerativ zu erzeugen um dann Stromexportland zu sein.
  • Die Potenziale im Land an Wind und Sonne reichen aus um den Bedarf mehr als zu decken.
  • PV-Anlagen und Onshore-Windanlagen entwickeln sich zu den kostengünstigsten Energieerzeugern.
  • Durch konsequente dezentrale Energieerzeugung halten sich die Netzausbaukosten in Grenzen.
  • Größere Stromüberschüsse werden durch elektrochemische Umwandlung in Wasserstoff und Methan gespeichert und können mit GuD-Kraftwerken und BHKW rückverstromt werden.
  • Im Gebäudesektor wollen wir fossilenergiefreie Beheizung
  • Mit Johann Wilhelm Raiffeisen „Das Geld des Dorfes dem Dorfe“ soll ein altes und einfaches Prinzip wieder zur Anwendung kommen! Die regionale Wertschöpfung wollen wir vor allem über kommunale und bürgerschaftliche Teilhabe am Energieumbau erschließen. Die Treiber des EE-Ausbaus sind die kommunalen Gebietskörperschaften!
  • Mit dem Energiesteckbrief für jede kommunale Gebietskörperschaft wollen wir die Energiewende steuern.
    Beispiel: "Energiebericht Region Trier"


--> Vortrag von Prof. Keilen als Download

JUDr. Meiborg hat in seinem Referat die Unterschiede der einzelnen Gesellschaftsformen für kommunale Energie-Unternehmen (GmbH, Zweckverband, Anstalt des öffentlichen Rechts, Genossenschaften, Stiftungen, GmbH & Co.KG) auch für Nichtjuristen exzellent herausgearbeitet. Hier einige wichtige Punkte:
  • Es gibt Vorteile einer „Bündelung von Aufgaben“ auf Ebene der VG, insbesondere bei Projekten mit hohen Investitionen. Eine einzelne Kommune kann dies kaum schaffen.
  • Mit Bewertungskriterien kann die optimale Gesellschaftsform für eine kommunale Gebietskörperschaft einfach ermittelt werden.
  • Die „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (AöR) bietet bei einer Neugründung eines kommunalen Energie-Unternehmens die einfachsten, schnellsten und besten Rahmenbedingungen.


--> Vortrag von JUDr. Meiborg als Download

In der abschließenden Diskussion zu den beiden Referaten wurden folgende Punkte festgehalten:
  • Wir müssen die Bevölkerung weiter über die Energiewende intensiv aufklären und in die Entscheidungsprozesse frühzeitig einbinden.
  • Der Energiewende-Regelkreis bzw. der Energiesteckbrief muss bei allen kommunalen Gebietskörperschaften eingeführt und eine eigene Agenda erstellt werden. Die Daten müssen den Bürgern über das Internet bereitgestellt werden.
  • Für jede kommunale Gebietskörperschaft ist zu prüfen, ob und wie ein kommunales Energie-Unternehmen gegründet wird, bei dem sich auch die Bürger beteiligen können.
Beide Referenten haben zugesagt, uns bei unseren weiteren Aktivitäten kraftvoll zu unterstützen.

Der Energiewende-Regelkreis bringt Ordnung in den Prozess
 
 

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