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SPD-Südpfalz-Antrag: Umbau des Deutschen Rentensystems, „Alle bezahlen für alle von allem“

Einstimmig hat die Projektgruppe "solidarische Rentenpolitik" der SPD-Südpfalz bei ihrem Abschlusstreffen am 16.11.206 den Antrag zur Reform des "Deutschen Rentenversicherungssystems" verabschiedet. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu nennen:

  • Umbau des 3-Säulen-Systems (Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge) in ein 1-Säulen-System (nur noch die gesetzliche Rentenversicherung).
  • Einbeziehung aller Erwerbstätigen und Einkommensarten,  auch Kapitalerträge: „Alle bezahlen für alle von allem“!
  • Rentenniveau der gesetzlichen Rente schrittweise auf 70 % anheben (Beamten-Niveau, Rentenniveau in Österreich) und konstant lassen.
  • Versicherungsfremde aber sozial notwendige Leistungen sind vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.

Die Projektgruppe, bei der der AG 60plus-Südpfalz-Vorstand maßgeblich mitgewirkte, hat mit diesem Antrag ein sehr starkes Arbeitsergebnis produziert. Der Antrag wird nach Beschluss des SPD-Südpfalz-Vorstandes beim SPD-Südpfalz-Parteitag am 10.12.2016 zur Abstimmung gebracht. Bemerkenswert ist, dass dieser Antrag fast wortgleich mit dem Antrag der AG 60plus-RLP übereinstimmt, denn in beiden Gruppierungen sind Vorstandsmitglieder in Personalunion vertreten. Man nennt das Synergieeffekt. "Wir Senioren setzen uns mit großem Einsatz dafür ein, dass die Jüngeren ein stabiles und auskömmliches System für die Altersversorgung bekommen! Wir selbst sind von diesem Umbau nicht mehr betroffen", so Wolfgang Thiel, Vorsitzender der AG 60plus-Südpfalz.

 

Antrag zum Umbau des deutschen Rentensystems

Antrag

1. Das Dreisäulensystem muss in ein Eine-Säule-System, nämlich nur die gesetzliche Rente überführt werden. Eine private oder betriebliche Vorsorge, darf nicht mehr implizit verpflichtender Bestandteil des Rentensystems sein. Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente, sollen hier ausdrücklich unberührt bleiben.

2. Ein Umbau des Rentensystems hat durch Einbeziehung aller Erwerbstätigen und Einkommensarten zu erfolgen, d.h. Beitragszahler und Rentenempfänger sind neben Angestellten, auch Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Mandatsträger.
Auch Vermögende und deren Kapitalerträge müssen in einem solidarischen Rentensystem herangezogen werden.

Bei der Umstellung auf das neue Rentensystem müssen insbesondere für Beamten und Selbstständige, angemessene Übergangsregelungen getroffen werden.

3. Die Beitrags-Bemessungsgrenze muss entfallen, und die Höhe der Rentenbezüge muss zu Gunsten der Gesamtfinanzierung des neuen Rentensystems nach oben begrenzt werden.

4. Niedrige Einkommen müssen besser bewerten werden. Es muss eine solidarische Grundrente eingeführt werden. Diese Solidarrente muss deutlich höher sein als das Sozialhilfeniveau (Grundsicherung).

5. Das Renteneintrittsalter soll flexibel gestaltet werden können.

6. Das Solidarprinzip und damit die volle Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist beizubehalten.

7. Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente muss schrittweise auf 70 % angehoben werden und dauerhaft konstant bleiben.

8. Die Rentenentwicklung muss ungekürzt der Lohn- und Kapitalertragsentwicklung folgen. Dämpfungsfaktoren sind zu streichen.

9. Rentenbeiträge für Arbeitslose sind vollständig zu berücksichtigen und von der Arbeitslosenversicherung zu entrichten.

10. Für Erziehungs- und Pflegeleistung erhalten die erziehenden bzw. pflegenden Personen so viele Rentenpunkte zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch, als hätten sie in der Erziehungs- bzw. Pflegezeit Vollzeit gearbeitet.

11. Versicherungsfremde aber sozial notwendige Leistungen, wie beispielsweise  die Mütterrente und die unter Punkt 10 aufgeführten Leistungen, sind vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.

 

Begründung

Das deutsche Rentensystem ist durch viele Anpassungen seit Ende des Zweiten Weltkrieges zu einem unübersichtlichen Konstrukt mutiert, das nur noch von ausgewiesenen Experten durchschaut werden kann.

Die 2002 eingeführte private Rente mit staatlicher Unterstützung mündete in das Dreisäulen-Konzept (Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge), weshalb das Rentenniveau der gesetzlichen Rente bis 2030 auf 43 % abgesenkt werden soll. Dies - und die Tatsache, dass es immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse gibt, führen zwangsläufig in eine flächendeckende Altersarmut. Viele gesellschaftliche Gruppen sehen diesen Sachverhalt als große Bedrohung für den sozialen Frieden in unserem Staat.
Die sogenannte „Riesterrente“ ist eine Entsolidarisierung beim Aufbau einer Alterssicherung.  Nur „Gutverdienende“ können sich die Finanzierung leisten. So entstand zusammen mit der betrieblichen Altersvorsorge ein Dreiklassensystem, welches nicht einem gerechten und solidarischen Prinzip entspricht.

Das Alterssicherungssystem in Deutschland muss deshalb grundsätzlich umgebaut werden, um es für die Zukunft nachhaltig fit zu machen. Damit sollen alle Erwerbstätigen eine soziale Sicherheit in ihrem Ruhestand garantiert bekommen und dadurch Altersarmut verhindert werden! Dabei muss es ausgewogen für die Betragszahler und die Rentenempfänger konzipiert sein, nach dem Solidarprinzip: „Alle sollen für alle von allem zahlen“.

BürgerInnen, die Erziehungs- und Pflegearbeit erbringen, leisten einen großen Anteil  für unsere Gesellschaft. Deshalb ist es nicht mehr als gerecht, wenn die Solidargemeinschaft den zeitlichen Ausfall in der Erwerbsbiografie kompensiert.

Das Rentensystem darf keine „Spielwiese“ der Bundesregierung werden, um politische Projekte wie z.B. die Wiedervereinigung oder Mütterrente zu finanzieren (keine „Schwarze Kasse“ des Finanzministers). Eine finanzielle Entnahme für solche politischen Projekte kommt einer Enteignung der Beitragszahler gleich. Die gezahlten kompensatorischen Zuschüsse aus der Steuerkasse waren und sind nicht ausreichend.

Mit diesen im Antrag formulierten Eckpunkten wird die Voraussetzung geschaffen, dass die junge Generation eine klare Perspektive bekommt, um motiviert  Ausbildung, Studium und Berufsleben anzugehen.

Bei der Auseinandersetzung in der Diskussion für den Umbau des Rentensystems dürfen auf keinen Fall die Generationen gegeneinander ausgespielt werden!

Mit dem Antrag fordern wir wesentliche sozialpolitische Eckpunkte, die in das Wahlprogramm 2017 aufgenommen und anschließend in die Gesetzgebung eingebracht werden müssen.

 

Arbeitskreis „Solidarische Rentenpolitik" bei der SPD-Südpfalz     
Landau am 16.11.2016

                                                                                                  Version V9

2. Treffen der Projektgruppe am 16.08.2016

 
 

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